EMOJI Fahrrad- und Handbike3Tage

Reglement

Fahrrad3Tage Reglement

  • Der „EMOJI Fahrrad-3-Tagen“ 2024 wird von der Aover de gäöt Stiftung und ihren Partnern organisiert. Der Vorstand der Stiftung Aover de gäöt legt die Teilnahmebedingungen fest. Die Stiftung Aover de gäöt ist im Stiftungsregister der Handelskammer Zentral-Gelderland unter der Nummer 70996016 eingetragen.
  • Der EMOJI FAhrrad-3-Tagen im Jahr 2024 wird ein Fahrrad- und Handbike-Tag sein, für den diese Bedingungen ebenfalls gelten.
  • Der „EMOJI Fahrrad-3-Tagen“ ist eine grenzüberschreitende Freizeit- Radveranstaltung ohne Wettkampfcharakter.
  • Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er das Reglement kennt und damit einverstanden ist.
  • Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er in ausreichender gesundheitlicher Verfassung ist, um die Tour zu absolvieren und dass er über ein geeignetes Fahrrad verfügt. Der Teilnehmer muss selbst beurteilen, ob er in der Lage ist, Rad zu fahren und/oder an den Nebenaktivitäten teilzunehmen. Bei Zweifeln, z. B. hinsichtlich der Gesundheit, wird von einer Teilnahme abgeraten.
  • Die Teilnahme an der „EMOJI Fahrrad-3-Tagen“ ist freiwillig und erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Kosten. Der Teilnehmer verzichtet im Voraus auf alle Ansprüche, die er gegen die Organisation wegen eines wie auch immer gearteten Schadens geltend machen könnte und stellt die Organisation von allen Ansprüchen frei, die sich aus der Teilnahme ergeben könnten. Dies gilt auch für Nebenaktivitäten am Start und Ziel oder entlang der Strecke.
  • Die Stiftung Aover de gäöt und ihre Partner übernehmen keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichem Eigentum sowie für erlittene Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
  • Die Höchstgeschwindigkeit sollte 25 Stundenkilometer nicht überschreiten.
  • Das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrs- und Verkehrszeichenverordnung bleiben während der Fahrradtour in vollem Umfang in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, dass es gesetzlich verboten ist, mit mehr als zwei Personen nebeneinander zu fahren.
  • Die Fahrräder müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die Benutzung von Fahrrädern mit Tretunterstützung (Elektrofahrräder) ist erlaubt. Handbikes sind ebenfalls erlaubt. Die Benutzung von Fahrrädern mit Motorunterstützung, Mopeds und Mofas ist nicht erlaubt.
  • Es ist verboten, andere durch unangemessene Lautstärke oder unhöfliches Verhalten zu behindern. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.
  • Sollte die Leitung durch besondere Umstände gezwungen sein, den „EMOJI Fahrrad-3-Tagen“ (teilweise) abzusagen, kann der Teilnehmer (teilweise)eine Rückerstattung der Anmeldegebühr verlangen. Der Teilnehmer oder eine interessierte Partei kann keine weitere Entschädigung im Falle einer Entscheidung des Vorstandes, wie im vorherigen Absatz dieses Artikels erwähnt, verlangen.
    Der Teilnehmer oder eine interessierte Partei kann keine weitere Entschädigung im Falle einer Entscheidung des Vorstandes, wie im vorherigen Absatz dieses Artikels erwähnt, verlangen.
  • Von jedem Teilnehmer wird erwartet, dass er weder die Natur noch fremdes Eigentum beschädigt und keinen Müll zurücklässt.
  • Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Bild in Drucksachen, im Internet, auf Fotos, Filmen, Videos usw. zu Werbezwecken für den „EMOJI Fahrrad-3-Tagen“ und andere von ihm organisierte Veranstaltungen verwendet werden kann, ohne dass ein Anspruch auf Entschädigung besteht.
  • Außer in schwerwiegenden Fällen können vorausbezahlte Teilnahmegebühren von den Teilnehmern nicht zurückgefordert werden. Eine Ausnahme bildet der Fall, dass der EMOJI Fahrrad-3-Tagen aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle und des Einflusses der Organisation liegen, nicht stattfinden kann. Im letzteren Fall erfolgt die Erstattung nach Abzug der Organisationskosten.
  • In allen Fällen, die nicht durch die Regeln abgedeckt sind, entscheidet der Stiftungsrat.
  • Das Tragen eines Fahrradhelms ist nicht vorgeschrieben.
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